Wir „ampeln“ jetzt

Anbei die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 1. September 2021 

Die neue Verordnung richtet sich ja nicht mehr ausschließlich nach der 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis, sondern auch nach der Auslastung des Gesundheits- und Krankenhaussystems (Hospitalisierungsrate).