Überbrückungshilfe Corona III – Neustarthilfe Soloselbständige

Hinweis

Eine Antragstellung der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe für Soloselbständige ist derzeit noch nicht möglich!

Für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 und für die von den zusätzlichen Schließungs-Entscheidungen vom 13. Dezember 2020 betroffenen Unternehmen,  ist die Fortsetzung der Überbrückungshilfe (= Überbrückungshilfe III) beschlossen worden.

Die neue Überbrückungshilfe III umfasst auch die sogenannte „Neustarthilfe für Soloselbstständige“, damit soll der besonderen Situation von Soloselbständigen Rechnung getragen werden.

Mehr Infos auf der Webseite der bayrischen Handwerkskammer