- die bestehenden Beschlüsse der Länder bleiben weiterhin gültig und werden bis zum 07. März 2021 verlängert.
- aus heutiger Sicht können weitere Öffnungsschritte bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner erfolgen.
- seit heute ist die Antragsstellung für die Überbrückungshilfe III möglich.
Bitte folgen Sie diesem Link: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-iii.html